Zahnzusatzversicherung

Zusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung: Darauf sollten Sie achten!

Patienten fragen uns immer wieder, welche Zahnzusatzversicherung wir ihnen empfehlen. Aus rechtlichen Gründen sollten wir als Zahnarztpraxis zwar keine Beratung in Versicherungsangelegenheiten durchführen. Grundsätzlich halten wir jedoch eine solche Versicherung für unsere Patienten für sinnvoll, da die gesetzliche Krankenkasse sowohl beim Thema Zahnersatz als auch beim Thema Zahnerhalt immer nach den Grundsätzen

  • ausreichend
  • wirtschaftlich
  • zweckmäßig

leistet. D.h. die gesetzliche Kasse stellt allenfalls einen Grundschutz dar. Wer Wert auf nachhaltige und hochwertige Zahnmedizin legt, muss einige Dinge aus eigener Tasche bezahlen. In Zukunft könnte sich das weiter verschärfen - eine gute Zahnzusatzversicherung kann hier einen wichtigen Beitrag zur eigenen Zahngesundheit leisten.

Nachfolgend möchten wir Ihnen daher gern zumindest einige nützliche Hinweise zum Thema Zahnzusatzversicherung geben:

1. Schließen Sie die Versicherung rechtzeitig ab

Ein brennendes Haus lässt sich nicht mehr versichern – warten Sie also nicht mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, bis es bei Ihnen „brennt“.

Das bedeutet, auch wenn Ihr Zahnzustand heute gut ist, sollten Sie über den Abschluss nachdenken. Denn selbst bei guter Pflege kann in Zukunft zahnärztlicher Behandlungsbedarf irgendwann entstehen.

Wenn wir bei einer zahnärztlichen Kontrolle Handlungsbedarf feststellen, dann ist es für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung – zumindest für diesen festgestellten Behandlungsbedarf – meistens bereits „zu spät“. Denn Versicherungen schließen in der Regel den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits „laufenden Versicherungsfall“ aus (dies ist der Fall, wenn ein Zahnarzt Ihnen bereits eine Behandlung ggf. auch nur empfohlen hat), abgesehen davon, dass es bei nahezu allen Anbietern beim Abschluss eines Versicherungsvertrags anfängliche Wartezeiten und Summenbegrenzungen gibt. (Es gibt nur wenige Versicherungen, die auch bei bereits festgestelltem Behandlungsbedarf oder laufender Behandlung noch versichern. Bei Eingabe der Stichworte „Zahnversicherung zahlt sofort“ im Internet, findet man in der Regel einige Anbieter.)

Die Mehrzahl dieser Tarife sind relativ teuer (ggf. über € 30,-/Monat), bieten in der Regel keine hohen Leistungen für Zahnersatz (z.B. nur den doppelten „Festzuschuss“). Zudem haben sie in der Regel eine Mindestlaufzeit von z.B. 2 Jahren. (Diese Versicherungstarife lohnen sich daher höchstens, wenn umfangreicher Zahnersatz ansteht und sich hieraus eine Differenz zum „Festzuschuß“, den die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, von über € 700,- ergibt. Denn innerhalb der 2 Jahre Mindestlaufzeit hätte man ohnehin rd. € 720,- an monatlichen Prämien gezahlt.)

Je früher Sie daher eine Zahnzusatzversicherung abschließen, desto eher können Sie auch in Zukunft von deren Leistungen profitieren.

2. Leistungsumfang – auch Prophylaxe & Zahnerhalt sind wichtig

Grob vereinfacht gibt es

  • „Zahnersatztarife bzw. -versicherungen“ und
  • „Zahnzusatztarife bzw. -versicherungen“.

Erstere übernehmen im Wesentlichen nur Kosten, wenn ein Zahn eine „Krone“ benötigt und erstatten (abhängig von den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“)

  • entweder nur einen Teil der Kosten des Zahnersatzes, also der „Krone“ bzw. „Brücke“
  • oder neben einem Teil der Kosten des eigentlichen Zahnersatzes auch einen Teil der Kosten für die sogenannten Begleitleistungen, die im Zusammenhang mit der „Krone“ stehen, wie z.B. einen Wurzelstift, eine Funktionsanalyse oder ggf. auch ein Implantat, etc. (Diese „Begleitleistungen“ von Zahnersatz können häufig mehrere € 100,- ausmachen.)

Die zweite Gruppe (also die Zahnzusatztarife bzw. –versicherungen) leistet dagegen nicht nur für Zahnersatz, sondern setzt schon früher an, nämlich bei der Vorbeugung und dem Erhalt Ihrer Zähne, also bevor eine „Krone“ nötig ist. Diese Tarife erstatten daher einen Teil der Kosten für

  • Zahnersatz (also eine Krone oder Brücke) und ebenso,
  • wenn der betreffende Zahn noch keinen Zahnersatz benötigt, sondern ggf. noch mit einer zahnfarbenen Composit-Restauration oder einer hochwertigen Keramik-Einlagefüllung (Inlay) versorgt werden kann, eine professionellen Zahnreinigung erfolgt oder die evtl. Mehrkosten im Fall einer besonders schwierigen Wurzelkanalbehandlung. (U.U. wird bei diesen Tarifen auch ein Teil der Kosten eines Implantats übernommen, die sich häufig auf über € 1.000,- belaufen.)

Nicht zuletzt aufgrund dieser u.U. sehr hohen Kosten von Zahnersatz und Implantaten empfehlen wir unseren „gesunden“ erwachsenen Patienten grundsätzlich zweimal jährlich die Teilnahme an einer hochwertigen Individualprophylaxe. (Für den Fall einer bereits erfolgten Parodontal-Erkrankung empfehlen wir unseren Patienten dies bis zu viermal jährlich.) Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch leider grundsätzlich nicht getragen. Sie sollten daher darauf achten, dass eine in Erwägung gezogene Zahnzusatzversicherung auch diese Kosten ganz oder zum Teil übernimmt.

Früher hat man Zähne wesentlich schneller gezogen als heutzutage. Die moderne Zahnheilkunde kann jedoch mittels neuer Verfahren (u.a. im Rahmen von Wurzelkanal- oder Parodontal-Behandlungen) die Zähne besser erhalten als dies früher möglich war. Doch auch hier werden die Kosten leider nicht immer in vollem Umfang von den gesetzlichen Kassen übernommen. Hochwertige Zahnzusatzversicherungen sollten aus unserer Sicht daher nicht erst für Zahnersatz leisten (also wenn der Zahn bereits soweit zerstört ist, dass er eine „Krone“ braucht oder ersetzt werden muss), sondern auch schon für Zahnerhaltungsmaßnahmen wie z.B. Füllungen aus hochwertigem Composit, Inlays aus Keramik, Wurzelkanalbehandlungen unter zusätzlicher Anwendung eines Mikroskops u.v.m..

3. Beachten Sie auch das Kleingedruckte

Jeder Anbieter von Zahnzusatzversicherungen hat irgendwelche Zertifikate oder offizielle Bewertungen, in denen er oder seine Tarife gut bewertet worden sind. Die reine Werbung verspricht jedoch gern viel und hält dann im Ergebnis doch häufig nur wenig, wenn tatsächlich eine Rechnung eingereicht wird. Denn die entscheidende Frage ist, auf welcher Basis ein Prozentsatz berechnet wird, da es einen großen Unterschied macht, ob ein Tarif

  • „90%“ vom Rechnungsbetrag oder
  • nur „90%“ vom Eigenanteil oder
  • ggf. sogar lediglich „90%“ vom Kassenanteil

leistet. Allein bei einer „Krone“ kann dieser „kleine Unterschied“ (je nach Ausführung) bis zu € 1.000,- bedeuten, die einem Versicherungsnehmer zumindest beim Abschluss bewusst sein sollten.

Auch werden Versicherungsleistungen häufig im Kleingedruckten eingeschränkt. Man muss sich daher fragen, was Ihnen ein Tarif nützen würde, der zwar 90% vom Rechnungsbetrag leistet, aber verschiedene Leistungsausschlüsse definiert hat, z.B. dass Kosten nur übernommen werden,, wenn sich auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) an der Behandlung jeder betreffenden Leistung zuvor beteiligt hat. Zudem gibt es häufig die Einschränkung, dass Implantate nur in bestimmter Anzahl, bis zu bestimmten Beträgen oder nur unter bestimmten (eher seltenen) Voraussetzungen übernommen werden.

4. Wählen Sie nicht die billigste Versicherung

Eine Zahnzusatzversicherung für 10 € Monatsbeitrag ist zwar verlockend, aber der Nutzen ist fraglich. Denn „gute“ Zahnzusatzversicherungen kosten in der Regel monatlich bis ca. 70 €, so dass man für gerade einmal 10 € natürlich nicht besonders viel erwarten kann. Denn eine Versicherung ist „auch nur“ ein Wirtschaftsunternehmen und wird bestrebt sein, von Ihnen sowie den übrigen Versicherten in der Regel mehr an Beiträgen einzunehmen, als an Ausgaben für ihre Versicherten zu tragen sind.

Seriöse und gute Zahnzusatztarife gibt es daher erfahrungsgemäß erst (oder erstaunlicherweise: bereits) ab ca. 20 - 30 € monatlich. Im Gegenzug gibt es solide Leistungen mit einem passablen Leistungsumfang. Wer eine gute Versicherung mit umfassenden und qualitativ hochwertigen Leistungen möchte, muss monatlich eher ca. 40 € (je nach Alter etwas mehr oder weniger) investieren. Bei guten Zahnzusatzversicherungen sind dann insbesondere ebenso mitversichert:

  1. Professionelle Zahnreinigungen (bei Bedarf bis zu 4 x pro Jahr)
  2. Wurzelkanalbehandlungen auch an Zähnen, für die die „Kasse“ nichts zahlt oder bei denen zusätzliche Kanäle mit dem Mikroskop gesucht werden sollten, um den langfristigen Erfolg der Behandlung zu sichern.
  3. Parodontal-Behandlungen auch mithilfe schonender neuer Methoden (z.B. mit Hilfe von Strahlpulvern oder Laser), statt die Zähne mit Handinstrumenten sauber kratzen zu müssen oder ggf. sogar das Zahnfleisch hierfür aufschneiden zu müssen
  4. Implantate dort, wo sie sinnvoll sind, also vor allem dann, wenn die Nachbarzähne noch „kerngesund“ sind.
  5. Provisorien, die fest mit den Zähnen „verklebt“ sind und aussehen, wie echte Zähne, statt einer herausnehmbaren Prothese, die nach jedem Essen herausgenommen und abends „ins Wasserglas“ gelegt werden muss.
  6. Mikroinvasive Composit-Füllungen (auch ggf. mehrere an einem Zahn), so dass der betreffende Zahn nicht für eine „Krone“ zu einem dünnen Zapfen beschliffen werden muss.
  7. Einlagefüllungen aus zahnfarbener Keramik (ggf. auch an Frontzähnen)

5. Schließen Sie Ihre Versicherung bei einem „Experten“ ab

Wir empfehlen unseren Patienten grundsätzlich, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen und die Versicherung am besten bei einem Profi abzuschließen, der auf diese Art Versicherungen spezialisiert ist und einen Überblick hinsichtlich der am Markt angebotenen Tarife hat. Denn nur er kennt das „Kleingedruckte“ und kann Ihnen eine Auswahl der für Sie tatsächlich geeigneten Verträge heraussuchen. (Denn ein Patient, der nur Füllungen hat, eine gesunde Ernährung berücksichtigt und auf tägliche Mundhygiene achtet, sollte in seinem gesamten Leben kein Implantat benötigen, es sei denn er wird Opfer eines Unfalls. Ebenso brauchen die meisten erwachsenen Patienten keinen Versicherungsschutz für eine Zahnregulierung, weil sie eine „Spange“ ohnehin nicht tragen würden. Für beide Fallgruppen wäre es daher sinnvoller, wenn sie diesen Versicherungsschutz für sich ausschließen und stattdessen einen Vertrag mit höherer Erstattung für die Bereiche wählen, die sie vorhersehbar tatsächlich benötigen.)

Im Internet gibt es verschiedene auf Zahntarife spezialisierte Vergleichsplattformen, die kostenlose Zusatzservices anbieten. Für ein gutes Portal halten wir www.zahnzusatzversicherung-experten.com. Ich hatte persönlich mehrfach Kontakt mit Herrn Waizmann und war von seinem zahnärztlichen Versicherungswissen (Leistungen, Differenzierung BEMA/GOZ, Gebührenpositionen, Begründungen, Erstattungsrisiko-Bereiche etc.) beeindruckt. (Wir haben jedoch keine Partnerschaft bzw. ein Affiliate-Programm mit ihm und erhalten auch keinerlei Provisionsvereinbarung. Die vorliegende Empfehlung erfolgt daher in jeder Hinsicht interessen-neutral.)

Unsere Empfehlung ist:

Wählen Sie nicht das billigste Angebot. Dies lohnt sich zumindest auf Dauer meist nicht. Denn, wenn Sie die Versicherung dann wirklich einmal benötigen, werden Sie schnell merken, dass Sie am falschen Ende gespart haben und die Versicherung nur einen Bruchteil angefallener Gesamt-Kosten übernimmt. Lassen Sie sich von einem Versicherungsexperten auf der Grundlage der Behandlungen und hiermit verbundenen Kosten beraten, die in Ihrem speziellen Fall tatsächlich irgendwann anfallen dürften. Auch hier helfen wir Ihnen gern mit entsprechenden Heil- und Kostenplänen.